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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Unser Online-Getränkeshop ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht ist der Sitz des Verkäufers. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist. Kleine Abweichungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferung erfolgt in unseren angegebenen Postleitzahlengebieten frei Haus. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Alle unsere Preise sind in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie den Lieferkostenanteil. Die Zahlung sämtlicher Rechnungen hat sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf gesonderter Vereinbarung. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzuges darüber hinaus berechtigt, jede weitere Lieferung von der direkten Barzahlung abhängig zu machen. Zahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unmittelbar an den Verkäufer oder auf dessen Bankkonten oder an einen schriftlichen Bevollmächtigten erfolgen. Das Risiko bei Zahlung an nichtempfangsberechtigte Personen trägt der Käufer. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf dem jeweiligen Vertrags- und Lieferverhältnis beruht.
4. Lieferzeiten
Die eingehenden Bestellungen werden bei Lagerware spätestens am nächsten Werktag innerhalb des regulären Geschäftsganges und zu den üblichen Geschäftszeiten ausgeliefert. Wird der Käufer auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeit beliefert, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Fällt der gewünschte Lieferzeitpunkt auf einen Feiertag, so erfolgt die Lieferung am nächst möglichen Tourentag.
5. Rückgaberecht
Alle Getränke und Waren werden eineinwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Vollgut und Leergut), sowie die anderen Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Reklamationen wegen Trübbiers in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für offensichtliche Mängel, d.h. solche, die der Käufer bei Empfang der Ware unmittelbar erkennen musste und konnte. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Der Verkäufer kann auch wertmäßigen Ersatz in Form einer Gutschrift erteilen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, zeitliche Überlagerung und Behandlung der Ware beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Verkäufers gehen, kann der Käufer Ersatz bzw. Gutschrift verlangen. Sonstige Mängelrügen können nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Anlieferung der Ware durch uns auf den Käufer über. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
7. Leergut
Die auf den Rechnungen ersichtlichen Leergutberechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer und Kohlesäureflaschen bleiben Eigentum des Lieferanten (ausgenommen Einwegflaschen und Einwegverpackungen) und werden dem Käufer nach den Bestimmungen der §§ 598 ff. und §§ 607 ff. BGB überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils vom Verkäufer festgesetzten Sätzen erhoben. Die Pfandzahlung hat mit der Zahlung der Warenrechnung zu erfolgen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach Produktsorten sortiert verpflichtet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet mehr Leergut zurückzunehmen als der jeweilige Leergutschuldsaldo ausweist.
8. Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Vor vollständiger Bezahlung ist die Veräußerung der Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Der Käufer tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Waren zu verlangen. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
9. Bundesdatenschutzgesetz
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz sind wir verpflichtet, Ihnen bekannt zu geben, dass Ihre persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Nach § 26.1 BDSG sind wir gehalten, Sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies auf diesem Weg. Eine weitere Benachrichtigung durch uns erfolgt nicht. Die Einwilligung des Kunden gemäß § 3 Bundesdatenschutzgesetz gilt hiermit als erteilt.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Neuss. Für alle Ansprüche aus den zwischen den Vertragspartnern bestehenden Rechtsverhältnissen gilt Neuss als Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dieser Gerichtsstand wird auch für den Fall vereinbart, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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